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Abzeichen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. Mai 2019, 19:08 Uhr
Ein Abzeichen, auch Emblem genannt, ist ein Kennzeichen, das in Form von Aufnähern, Anstecknadeln, Schulterklappen, Schilden u. ä. existieren kann.
Beschreibung
Ein Abzeichen dient dazu, jemandem einen Rang, einen Dienstgrad, eine erbrachte Leistung oder die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft (z. B. Stadt, Gruppe, Stamm, Verein, Organisation, Meinung) zu zeigen oder auch als Zierde und Schmuck-Gegenstand.
Abzeichen, die staatliche Funktionen, Berufe oder Ähnliches kennzeichnen, sind gesetzlich geschützt. Verstöße sind in Deutschland als Vergehen des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen strafbar.
Abzeichen in der Zauberkunst
Abzeichen in der Zauberkunst kennt man spätestens seit Gründung des ersten Zaubervereins in Deutschland, als der Hamburger Zauberhändler Carl Willmann 1899 einen Verein gründete: Vereinigung zur Förderung der magischen Kunst und Wahrung der Interessen derselben und ihrer Vertreter. In den Unterlagen dazu beschrieb er das Abzeichen, das 2010 von Marco Habermann nachempfunden wurde und das er in einer kleinen Auflage anfertigen ließ.[1]
Anlässe
Zu den Anlässen der Abzeichnen gehören:
- Vereinszugehörigkeit
- Veranstaltungsangehörigkeit
- Jubilarfeiern
- Personifizierte Abzeichen
- sowie „neutrale“ Abzeichnen, die den Träger als Zauberkünstler erkennen lassen
Motive
Die Abbildungen auf den Abzeichnen sind oftmals beschränkt auf die gängigen Motive, die Zauberkunst repräsentieren sollen. Dazu gehört vor allem der Hase im Zylinder, Spielkarten, Zauberstäbe und Bälle. Vereinsabzeichen bilden das jeweilige Vereinslogo ab, wie auch Kongressabzeichen.
Siehe auch Liste von Zauber-Abzeichen.
Nachweise
- ↑ Marco Haberman: Wo bitte schön ist das Willmann-Denkmal, in: Magische Welt, Heft 4, 2010, Seite 176 ff.
Der Artikel „Abzeichen“ basiert auf dem gleichnamigen Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia.
Die Seite ist über diesen Link aufrufbar: Abzeichen. |