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Eintagsfliege

Aus Zauber-Pedia
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Stefan Alexander Rautenberg bei der Vorführung der „Eintagsfliege“
Der Zauberkünstler Nemo mit der Eintagsfliege im Hintergrund

Die Eintagsfliege ist die Bezeichnung für ein Zauberkunststück, das von Reinhard Rohnstein erdacht und von Conradi Horster vermarktet wurde.

Beschreibung

Die Zuschauer sehen ein mannsgroßes Gestell, auf dem sich nebeneinnder drei Scheiben befinden, an denen jeweils 12 große Spielkarten (Riesenkarten) befestigt sind. Fermer verwendet der Voführende einen beweglicher Pfeil, der nacheinander auf jede der drei Scheiben gesetzt und in Rotation versetzt wird, bis er jeweils auf eine der Karten zeigt. Dadurch werden drei Karten bestimmt.

Die Rückseiten dieser drei gewählten Riesenkarten weisen verschiedene Zahlen auf. Zum Beweis, dass sich auf den Scheiben jeweils unterschiedliche Zahlenkarten befinden, wird das komplette Gestell umgedreht.

An jeder Scheibe befinden sich jeweils 12 bzw 11 verschiedene Zahlen.

Setzt man nun die drei frei bestimmten Riesenkarten nebeneinander, können die Zahlen wie eine Datum gelesen werden, und es zeigt sich, dass das Datum dem Tag der aktuellen Aufführung entspricht. Daher die Bezeichnung „Eintagsfliege“.

Ergänzungen

Das Kunststück wurde häufig in den 1930er und 1940er Jahren gezeigt. Danach verschwand es. Die Requisiten sind aufwändig und nehmen viel Platz im Gepäck ein.

Für den Sammler Rüdiger Deutsch war die Eintagsfliege der Beginn seiner Sammlertätigkeit. Er entdeckte sie in den 1970er Jahren bei einem Besuch im Lager des Hamburger Secondhand-Händlers Friedrich Wilhelm Burmeister.[1]

Seit 1985 zeigt der deutsche Zauberkünstler Stefan Alexander Rautenberg dieses Kunststück, jedoch mit einer Erweiterung: Er wirft drei Zuschauern je ein Kartenspiel zu, aus denen sie eine Karten wählen dürfen. Ferner benutzt Rautenberg drei rotierende Pfeile, die je auf einer der Scheiben sitzen.[2]

Quellen

  • Conradi Horster: Magische Phänomene, 1923

Nachweise

  1. Magie, 60. Jahrgang, Heft 5, Mai 1980, Seite 146
  2. Magische Welt, 61. Jahrgang, Heft 6, 2012, Seite 237